Preise
Schüler/-innen und Auszubildende können sich, wenn sie einen Ausbildungsplatz haben und das Oberstufenzentrum II in Cottbus besuchen, für einen Wohnheimplatz anmelden. Beträgt die Entfernung vom Wohnort zum Oberstufenzentrum mehr als 40 km, gelten die Azubildenen als anspruchsberechtigt und können sich für einen ermäßigten Wohnheimplatz anmelden. Als nichtanspruchsberechtigt gelten alle Schüler/-innen und Auszubildenden, bei denen die Entfernung vom Wohnort zum Oberstufenzentrum weniger als 40 km beträgt.
Ist das Wohnheim nicht ausgelastet können auch Schüler/-innen und Auszubildende die nicht am OSZ Cottbus ihre theoretische Ausbildung absolvieren auf Antrag einen Wohnheimplatz erhalten. Entgelte ergeben sich bis zum 31.12.2022 aus der Entgeltordnung der Wohnheime für Auszubildende und Schüler und ab dem 01.01.2023 aus der Entgelt- und Nutzungsordnung der Wohnheime des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.
Auszubildende die ein Interesse an der Unterbringung im Wohnheim haben melden sich telefonisch oder per Mail im Wohnheim an. Sie bekommen alle wichtigen Unterlagen zugesandt und schicken den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie ein Passfoto und den Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern (Kopie des Impfausweises) an das Wohnheim zurück.
Die Auszubildenden bekommen eine Zusage mit den für sie zutreffenden Konditionen zugesandt. Diese Zusage hat eine Gültigkeit von einem Schuljahr. Ab dem 2. Lehrjahr bekommen alle Auszubildenden bei Bedarf einen neuen Antrag vom Wohnheim ausgehändigt. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Unterschrift des Personensorgeberechtigten notwendig.
Das Wohnheim beherbergt Auszubildende ab 16 Jahren. Rechte und Pflichten, sowie das Zusammenleben der Bewohner werden durch die Hausordnung geregelt. Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag wird gleichzeitig die Hausordnung anerkannt. Bei minderjährigen Auszubildenden ist unbedingt die Unterschrift des Personensorgeberechtigten notwendig.
Geregelt bis zum 31.12.2022 durch die Satzung der Wohnheime für Auszubildende und Schüler und ab dem 01.01.2023 durch die Satzung der Wohnheime des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa.
(Prüfen des Antrages auf Anspruchsberechtigung)
ab 01.08.2014 | ab 01.01.2023 | |
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Anspruchsberechtigte Schüler/-innen | 9,02 € | 11,00 € |
Anspruchsberechtigte Auszubildende | 10,31 € | 12,50 € |
Nicht anspruchsberechtigte Scüler/-innen/ Auszubildende | 11,59 € | 14,00 € |
Gäste | 19,00 €1 | 21,50 € |
1 Entgelt zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
Bei Urlaub, Krankheit, Freistellung von der Schule und Betrieb, sowie bei Praktikum fallen keine Wohnheimkosten an (nach Vorlage von Bescheinigungen in Kopie)